Als besonderen Kundenservice erhalten Sie bei uns die Erstberatung im Ausmaß von maximal 45 Minuten – unabhängig vom Beratungsgegenstand – um ein Pauschalhonorar von € 50,– zuzüglich Umsatzsteuer.
Alle weiteren Beratungen und sonstigen anwaltlichen Leistungen werden nach den für Rechtsanwälte geltenden Honorarbestimmungen, insbesondere nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Autonomen Honorarkriterien (AHK) verrechnet.
Allfällige Zahlungen einer deckungspflichtigen Rechtschutzversicherung werden auf den Honoraranspruch angerechnet.