Welche Möglichkeit gibt einen Dienstvertrag zu beenden?

Ein Dienstvertrag (auf Dauer angelegte Vertragsbeziehungen) kann grundsätzlich ordentlich oder außerordentlich beendet werden. Welche Form möglich ist, hängt davon ab, ob Fristen/Termine einzuhalten sind oder ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Beendigung?

Ordentliche Beendigung bedeutet, dass die Vertragsauflösung in der Regel ohne Grund möglich ist, dafür aber nur unter Einhaltung von Kündigungsfristen und Kündigungsterminen.

Außerordentliche Beendigung setzt dagegen immer einen wichtigen Grund voraus. Dieser liegt nur dann vor, wenn eine Fortsetzung des Vertrags nicht einmal bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist. In diesen Fällen kann die Auflösung sofort erfolgen, also ohne Fristen und Termine.

Was ist der Unterschied zwischen „Frist“ und „Termin“?

Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis endet.

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Kündigungstermin.

Wenn ein Vertrag etwa nur zum Jahresende gekündigt werden kann und eine Frist von einem Monat gilt, muss die Kündigung so rechtzeitig zugehen, dass die Frist eingehalten ist – spätestens am 30. November.

Welche Kündigungsfristen und Kündigungstermine gelten im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht sind Kündigungsfristen und Kündigungstermine gesetzlich geregelt oder ergeben sich aus Kollektivverträgen. Teilweise gelten unterschiedliche Regeln für Dienstgeber und Dienstnehmer; in manchen Bereichen sind abweichende Vereinbarungen möglich.

Für Angestellte gilt als Kündigungstermin für den Dienstgeber typischerweise der Letzte eines Kalenderquartals, wobei im Einzelvertrag auch der 15. Und/oder der Letzte eines Monats vereinbart werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt anfangs sechs Wochen und kann sich mit der Dauer des Dienstverhältnisses bis zu fünf Monate erhöhen. Eine Verkürzung dieser Fristen ist dienstvertraglich nicht zulässig, eine Verlängerung hingegen schon.

Sofern kein für den Dienstnehmer günstigerer Termin vereinbart ist, kann der Angestellte unter Einhaltung einer Frist von einem Monat grundsätzlich zum Monatsletzten kündigen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn sie für den Dienstgeber mindestens gleich lang ist.

Für Arbeiter:innen richten sich Kündigungsregelungen grundsätzlich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag und können stark variieren.

Wir sind gerne für sie da

Wann ist eine Kündigung rechtlich „zugegangen“?

Eine Auflösungserklärung ist nur dann relevant, wenn sie dem anderen Vertragspartner zugeht. Bei mündlichen Erklärungen ist der Zeitpunkt meist klarer, aber schwerer nachweisbar. Bei schriftlichen Erklärungen (z. B. per Post) gilt als Zugang der Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner das Schriftstück erhalten hat und theoretisch die Möglichkeit zum Lesen hat (z. B. nicht durch Krankenhausaufenthalt oder Urlaubsabwesenheit). Auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme kommt es nicht an. Für die Fristberechnung ist daher wichtig, den Zeitpunkt des Zugangs korrekt einzuplanen.

Kann ein befristeter Dienstvertrag gekündigt werden?

Bei einem befristeten Dienstverhältnis steht der Endtermin grundsätzlich von vornherein fest. Ist nichts anderes vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung in der Regel nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung kommt dann nur bei einem Entlassungs- oder Austrittsgrund in Betracht.

Welche Gründe gibt es für Entlassung bzw. Austritt?

Eine außerordentliche Beendigung durch den Dienstgeber wird als Entlassung bezeichnet. Sie ist etwa möglich, wenn der Dienstnehmer „untreu“ wird, z. B. durch Diebstahl oder unerlaubter Nebentätigkeit.

Die außerordentliche Beendigung durch den Dienstnehmer heißt Austritt. Sie kann berechtigt sein, wenn der Dienstgeber seine Pflichten verletzt, etwa bei Verletzung von Fürsorgepflichten.

Unser Praxis-Tipp von RA-ZSK: Vor einer Kündigung, Entlassung oder einem Austritt sollten Fristen, Termine und die konkrete Ausgangslage rechtlich geprüft werden. Eine falsche Form oder ein falscher Zeitpunkt können später zu unnötigen Kosten und Streit führen.

Gruppenfoto - 5 Personen stehen auf einer Treppe.

Fazit

Bei Dienstvertrag Beendigungen sind Zugang, Fristen und Termine entscheidend.

RA-ZSK unterstützt bei der Prüfung der Ausgangslage, der korrekten Vorgehensweise und der rechtssicheren Formulierung

Kontakt
Sie haben ein rechtliches Problem oder eine Frage? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!