Unterhalt berechnen in Österreich: Wieviel steht dem Kind zu?

Unterhalt in Österreich wird anhand der Prozentwertmethode berechnet. Entscheidend sind das Alter des unterhaltsberechtigten Kindes und die Anzahl weiterer Personen, die unterhaltsberechtigt sind. Unterhaltspflichtig ist grundsätzlich jener Elternteil, der nicht überwiegend betreut. Bei Streitigkeit lohnt sich eine anwaltliche Unterhaltsberechnung.

Wie wird der Unterhalt in Österreich berechnet?

Die Berechnung orientiert sich an einem Prozentsatz vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Je älter das Kind ist, desto höher ist der Prozentsatz. Zur groben Orientierung gibt es Online-Rechner. Achtung die Tools bilden selten die tatsächlichen Einkommensverhältnisse vollständig ab.

Folgende Prozentsätze kommen zur Anwendung:

  • Kinder unter 6 Jahren: 16%
  • Kinder von 6 bis unter 10 Jahren: 18%
  • Kinder von 10 bis unter 15 Jahren: 20%
  • Kinder ab 15 Jahren: 22%

Was ändert sich, wenn mehrere Unterhaltspflichten bestehen?

Bestehen mehrere Unterhaltspflichten, werden die oben genannten Prozentsätzen reduziert. Typisch sind folgende Abschläge:

  • für jedes weitere Kind unter 10 Jahren: Abzug von 1 Prozentpunkt
  • für jedes weitere Kind ab 10 Jahren: Abzug von 2 Prozentpunkten
  • bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten können zusätzliche Abzüge relevant werden (abhängig vom Einkommen der Ehegattin)

Gibt es eine Obergrenze für die Unterhaltszahlung?

Ja, der Kindesunterhalt ist nach oben begrenzt. Wird der errechnete Betrag sehr hoch, orientiert sich die Deckelung an der sogenannten „Luxusgrenze“ bzw. „Playboygrenze“. In der Praxis dient dabei oft der zwei- bis zweieinhalbfache Regelbedarf als Orientierung.

Wir sind gerne für sie da

Wie läuft die Berechnung in der Praxis ab?

Damit Sie eine realistische Vorstellung bekommen, läuft die Berechnung in folgenden zwei Schritten ab:

  1. Unterhaltsbemessungsgrundlage ermitteln
  • bei Unselbstständigen: das Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben
  • bei Selbstständigen: nicht zwingend der steuerliche Reingewinn, sondern der tatsächlich verfügbare Reingewinn
  • bei schwankendem Einkommen: häufig das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre
  1. Prozentsatz anwenden
    Aus dieser Bemessungsgrundlage wird der passende Prozentsatz (je nach Alter und Abschlägen) berechnet. Daraus ergibt sich der zu zahlende Unterhalt.

Kann eine Unterhaltsvereinbarung mit dem Kind abgeschlossen werden?

Ja, Unterhaltsvereinbarungen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen. Üblicherweise schließen die Vereinbarung der unterhaltspflichtige Elternteil und das Kind, wobei das minderjährige Kind durch den anderen Elternteil vertreten wird.

Arten von Unterhaltsvereinbarungen und ihre Wirkung

  1. Vereinbarung vor Gericht oder vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger (früher „Jugendamt“) sind für den unterhaltspflichtigen Elternteil bindend. Für das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind sind sie jedoch nicht verbindlich, wenn dadurch der gesetzliche Unterhaltsanspruch unterschritten wird. Das Kind kann in diesem Fall jederzeit einen gerichtlichen Erhöhungsantrag stellen.
  2. Rein private Vereinbarungen außerhalb von Gericht oder Kinder- und Jugendhilfeträger zwischen den Eltern benötigen eine gerichtliche Genehmigung. Diese Art der Vereinbarungen ist nicht verbindlich.
  3. Ein vollständiger Unterhaltsverzicht des minderjährigen Kindes ist rechtsunwirksam.

Vereinbarungen mit einem volljährigen Kind sind hingegen zulässig und können direkt mit dem Kind abgeschlossen werden.

Gruppenfoto - 5 Personen stehen auf einer Treppe.

Fazit

Eine professionelle Unterhaltsberatung spart Zeit, Streit und Geld und schafft eine rechtssichere Lösung. Wir von RA-ZSK unterstützen Sie dabei, Ihren Unterhaltsanspruch zu berechnen und durchzusetzen.

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