Ist das Erscheinen bei einer polizeilichen Vorladung verpflichtend?
Ja, grundlegend gibt es eine Erscheinungspflicht. Das gilt unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigte:r, Zeug:in oder in einer anderen Eigenschaft vorgeladen werden. Die Polizei darf Sie vorladen, wenn Ihre Anwesenheit für die Ermittlungen notwendig ist. Eine polizeiliche Vorladung kommt oft unerwartet und verunsichert. Gerade vor einer Einvernahme ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, die Vorladung rechtlich prüfen zu lassen und ohne anwaltliche Beratung keine vorschnellen Angaben zur Sache zu machen.
Welche Folgen hat Nichterscheinen bei einer polizeilichen Vorladung?
- eine Vorführung, wenn dies in der Ladung ausdrücklich angedroht wurde
- Verhängung von Zwangsstrafen
- die Verpflichtung, entstandene Kosten zu ersetzen
Welche Rechtfertigungsgründe gibt es für ein Nichterscheinen?
Nicht zu erscheinen ist nur dann zulässig, wenn ein anerkannter Entschuldigungsgrund vorliegt. Dazu zählen beispielsweise:
- Krankheit
- Gebrechlichkeit oder Behinderung
- sonstige nachvollziehbare Hindernisse
Berufliche oder private Termine reichen nicht automatisch aus. Ein Fernbleiben ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Termin tatsächlich zwingend ist oder sich nicht durch rechtzeitige Planung verschieben lässt. Wichtig ist außerdem: Der Entschuldigungsgrund muss Sie tatsächlich am Erscheinen hindern und muss überprüfbar sein.
Welche formellen Anforderungen hat eine Vorladung?
Eine ordnungsgemäße Vorladung sollte bestimmte Angaben enthalten. Dazu zählen insbesondere:
- Ort und Zeit der Amtshandlung
- Bezeichnung des Gegenstands der Amtshandlung
- die Eigenschaft, in der Sie erscheinen sollen (z. B. Zeug:in oder Beschuldigte:r)
- Angabe, ob persönliches Erscheinen erforderlich ist oder ein:e Vertreter:in genügt
- Welche Behelfe/Beweismittel mitzubringen sind
- Welche Folgen mit unentschuldigtem Ausbleiben verbunden sein können
Ist die Vorladung echt?
Eine ordnungsgemäße Vorladung erkennen Sie an den oben angeführten Punkten. Die Vorladung kommt per Brief und hat ein Aktenzeichen, Sachbearbeiter und die Info zur Dienststelle. Zur Sicherheit können Sie die Dienststelle in Google suchen und direkt bei der Dienststelle anrufen. Achtung nicht die Telefonnummer aus dem Schreiben verwenden.
Fazit
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht vorschnell, denn eine unüberlegte Aussage kann später nachteilig für Sie sein. Lassen Sie sich vor einer Einvernahme rechtlich beraten und klären Sie, welche Schritte sinnvoll sind.
Wir von RA-ZSK prüfen Ihre Vorladung, bereiten Sie auf die Situation vor und begleiten Sie auf Wunsch zur Einvernahme.